Unterweisungen und Schulungen
Wissen schützt
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden bei Neueinstellungen, vor besonderen Tätigkeiten, bei Aufgabenveränderungen oder neuen Technologien sowie mindestens einmal jährlich zu unterweisen – und dies auch zu dokumentieren.
Ob Pflichtunterweisung im Arbeitsschutz nach §12 ArbSchG, Schulung nach § 12 BiostoffV oder § 14 GefahrstoffV – wir vermitteln Wissen, das schützt.
Unsere Leistungen
Unterstützung bei Unterweisungen im Arbeitsschutz
Ausbildung von Räumungshelfern
Führungskräfte-Schulung über Verantwortung im Arbeitsschutz