Unterweisungen und Schulungen

Wissen schützt

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden bei Neueinstellungen, vor besonderen Tätigkeiten, bei Aufgabenveränderungen oder neuen Technologien sowie mindestens einmal jährlich zu unterweisen – und dies auch zu dokumentieren.

Ob Pflichtunterweisung im Arbeitsschutz nach §12 ArbSchG, Schulung nach § 12 BiostoffV oder § 14 GefahrstoffV – wir vermitteln Wissen, das schützt.

Business seminar

Unsere Leistungen

Unterstützung bei Unterweisungen im Arbeitsschutz

Ausbildung von Räumungshelfern

Führungskräfte-Schulung über Verantwortung im Arbeitsschutz